Unsere AGB: Ihr Weg zu klaren und transparenten Vereinbarungen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BlitzGlanz Gebäudereinigung
Inhaber: Ron Osthof
Breslaustraße 6
56727 Mayen
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der BlitzGlanz Gebäudereinigung gegenüber privaten und gewerblichen Kunden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Auftragserteilung zustande.
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsumfang
Die BlitzGlanz Gebäudereinigung erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Unterhaltsreinigung
Treppenhausreinigung
Fensterreinigung
Büroraumreinigung
Weitere individuell vereinbarte Reinigungsleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
§ 4 Preise und Anfahrt
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise.
Anfahrtskosten werden pauschal berechnet und gesondert ausgewiesen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholtem Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.
§ 6 Anzahlung
Bei Grundreinigungen, Bauendreinigungen, Sonderreinigungen oder größeren Aufträgen kann eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes verlangt werden.
Die Ausführung der Arbeiten kann von dem Eingang der Anzahlung abhängig gemacht werden.
§ 7 Terminabsagen
Vereinbarte Termine können vom Kunden bis spätestens 2-4 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn kostenfrei abgesagt werden.
Bei späteren Absagen oder wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbracht werden kann, behält sich die BlitzGlanz Gebäudereinigung vor, den entstandenen Aufwand sowie die vereinbarten Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zu reinigenden Bereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten, die durch den Kunden verursacht werden, können gesondert berechnet werden.
§ 9 Reklamationen
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen.
Reklamationen müssen spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Beendigung der Arbeiten gemeldet werden.
Der BlitzGlanz Gebäudereinigung ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Später gemeldete Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel bereits bei Abschluss der Arbeiten vorhanden war.
§ 10 Haftung
Die Haftung der BlitzGlanz Gebäudereinigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für bereits vorhandene Schäden, Materialermüdungen, lose Bauteile, mangelhafte Versiegelungen oder altersbedingte Abnutzungen wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Vorschäden vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
§ 11 Wetterbedingte Ausfälle
Bei Fensterreinigungen können Termine aufgrund ungeeigneter Witterungsverhältnisse verschoben werden.
Hieraus entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Mayen.